Aufgaben der Parteien
Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit, indem sie
• die unterschiedlichen politischen Vorstellungen und Interessen
in der Gesellschaft artikulieren, sie zu politischen Konzepten
und Programmen bündeln und Lösungen für politische
Probleme suchen... [mehr]
Auflösung des Bundestages
Nach bisheriger Rechtslage ist eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nur möglich, wenn es um die Wahl oder um das Vertrauen des Bundeskanzlers geht: beim Scheitern der Kanzlerwahl oder beim Scheitern der Vertrauensfrage... [mehr]
Ausübung des Wahlrechts
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Wahlkreis, in welchem der Wahlschein ausgestellt ist,
• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
dieses Wahlkreises oder
• durch Briefwahl teilnehmen.